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   LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2014 - 2 Sa 384/14   

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https://dejure.org/2014,51646
LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2014 - 2 Sa 384/14 (https://dejure.org/2014,51646)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.12.2014 - 2 Sa 384/14 (https://dejure.org/2014,51646)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. Dezember 2014 - 2 Sa 384/14 (https://dejure.org/2014,51646)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Übernahme von Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis

  • IWW

    § 16a TVAöD, § 16 a Satz 3 TVAöD, § 16a Satz 3 TVAöD, § 16a Satz 4 TVAöD, § 16a Satz 1 TVAöD, § ... 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 16a Abs. 1 Satz 2 TVAöD, § 524 Abs. 2 S. 2 ZPO, §§ 533, 263 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 16a Satz 2 TVAöD, §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 TVG, § 4 Abs. 3 TVG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tariflicher Anspruch einer Bankkauffrau auf Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis; Auslegung des Klageantrags der Auszubildenden auf "Weiterbeschäftigung" in der Berufungsinstanz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausbildungsverhältnis; Auslegung; Bankkauffrau; Rechtsschutzziel; Übernahmeanspruch; Übernahme von Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis

  • rechtsportal.de

    Tariflicher Anspruch einer Bankkauffrau auf Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 15.12.2011 - 8 AZR 197/11

    Betriebsübergang - Bewachungsunternehmen - Wiedereinstellungsanspruch

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2014 - 2 Sa 384/14
    Der Antrag der Klägerin ist daher - entgegen dem Wortlaut - nicht als Weiterbeschäftigungsantrag, sondern als Antrag auf Verurteilung der Beklagten zur Annahme ihres Angebots auf Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrages als Bankkauffrau ab dem 24. Januar 2014 auszulegen ( vgl. hierzu BAG 15. Dezember 2011 - 8 AZR 197/11- Rn. 30, NZA-RR 2013, 179; LAG Rheinland-Pfalz 02. Mai 2013 - 2 Sa 423/12 - Rn. 41, LAGE § 38 InsO Nr. 1 ).
  • BGH, 07.12.2007 - V ZR 210/06

    Frist für eine den Streitgegenstand verändernde Anschlussberufung mit dem Ziel

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2014 - 2 Sa 384/14
    Ein Anschluss an die Berufung ist zwar erforderlich, wenn der Berufungsbeklagte das erstinstanzliche Urteil nicht nur verteidigen, sondern die von ihm im ersten Rechtszug gestellten Anträge erweitern oder einen neuen, in erster Instanz nicht vorgebrachten Anspruch geltend machen will; die Frist des § 524 Abs. 2 S. 2 ZPO gilt auch für eine solche den Streitgegenstand verändernde Anschlussberufung ( BGH 07. Dezember 2007 - V ZR 210/06 - Rn. 13 und 18, NJW 2008, 1953 ).
  • BGH, 25.04.1991 - I ZR 134/90

    Anzeigenrubrik I - Irreführung/sonst

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2014 - 2 Sa 384/14
    Eine solche Konkretisierung des in erster Instanz gestellten Klageantrags ist zulässig, ohne dass es hierzu einer Anschlussberufung bedarf, weil hierdurch das Rechtsschutzziel weder erweitert noch geändert wird ( vgl. hierzu auch BGH 01. Juni 1983 - IVb ZR 365/81 - Rn. 4 und 11 ff., NJW 1983, 2200; BGH 25. April 1991 - I ZR 134/90 - NJW 1991, 3029, zu II 2 der Gründe ).
  • BGH, 01.06.1983 - IVb ZR 365/81

    Verbindlichkeit eines Prozeßvergleichs über den Kindesunterhalt

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2014 - 2 Sa 384/14
    Eine solche Konkretisierung des in erster Instanz gestellten Klageantrags ist zulässig, ohne dass es hierzu einer Anschlussberufung bedarf, weil hierdurch das Rechtsschutzziel weder erweitert noch geändert wird ( vgl. hierzu auch BGH 01. Juni 1983 - IVb ZR 365/81 - Rn. 4 und 11 ff., NJW 1983, 2200; BGH 25. April 1991 - I ZR 134/90 - NJW 1991, 3029, zu II 2 der Gründe ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.05.2013 - 2 Sa 423/12

    Wiedereinstellungsanspruch - Insolvenzforderung - Wiedereinstellungszusage vor

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2014 - 2 Sa 384/14
    Der Antrag der Klägerin ist daher - entgegen dem Wortlaut - nicht als Weiterbeschäftigungsantrag, sondern als Antrag auf Verurteilung der Beklagten zur Annahme ihres Angebots auf Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrages als Bankkauffrau ab dem 24. Januar 2014 auszulegen ( vgl. hierzu BAG 15. Dezember 2011 - 8 AZR 197/11- Rn. 30, NZA-RR 2013, 179; LAG Rheinland-Pfalz 02. Mai 2013 - 2 Sa 423/12 - Rn. 41, LAGE § 38 InsO Nr. 1 ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.04.2012 - 3 Sa 622/11

    Eingruppierung einer Krankenpflegehelferin - MTV Pro Seniore - Bewährungsaufstieg

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2014 - 2 Sa 384/14
    Die Beklagte hat nicht dargelegt, dass die von der Klägerin geleistete Arbeit in irgendeiner Weise zu beanstanden war, so dass davon auszugehen ist, dass sie sich in ihrer - unbeanstandeten - Tätigkeit in diesem Sinne bewährt hat ( vgl. hierzu auch LAG Rheinland-Pfalz 17. April 2012 - 3 Sa 622/11 - Rn. 106, juris ).
  • BAG, 02.07.2008 - 4 AZR 391/07

    Tarifliche Eingruppierung - Bewährungszeiten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2014 - 2 Sa 384/14
    Es genügt die qualitative und quantitative Normalleistung, die nach den herkömmlichen Beurteilungssystemen mit "genügt den Anforderungen" zu bewerten wäre ( BAG 02. Juli 2008 - 4 AZR 391/07 - Rn. 21, juris ).
  • BAG, 17.06.1998 - 7 AZR 291/97

    Übernahme einer Ausgebildeten als Teilzeitbeschäftigte nach dem TV zur

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2014 - 2 Sa 384/14
    Mithin hat die Klägerin nach § 16a TVAöD-AT einen Anspruch auf Abgabe einer Willenserklärung zum Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrages als Bankkauffrau ab dem 24. Januar 2014 erworben ( vgl. hierzu BAG 17. Juni 1998 - 7 AZR 291/97 - Rn. 14, juris ).
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